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03.05.2024

Wer zählt zum Personenkreis pflegender Angehöriger?

Zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai stellt die DAG SHG die Pflegeselbsthilfe in den Vordergrund

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. macht zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai auf die gemeinschaftliche Selbsthilfe im Bereich der Pflege aufmerksam. An wen richtet sich die Pflegeselbsthilfe?

Pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Angehörigen schließen sich mit gleichbetroffenen Menschen zusammen, die entweder selbst pflegebedürftig sind oder sich um eine pflegebedürftige Person kümmern, sie pflegen bzw. betreuen. Durch Gespräche bzw. Aktivitäten finden sie Hilfe für sich selbst und für die eigene Lebens- und Pflegesituation.

Der Gesetzgeber hat den Begriff der Pflegebedürftigkeit definiert. Zum Begriff „pflegende Angehörige“ hingegen existiert keine gesetzliche Begriffsbestimmung. Für das Umfeld gemeinschaftlicher Selbsthilfe hat der Fachausschuss Pflegeselbsthilfe der DAG SHG folgende Begriffsbestimmung erklärt: Jede Person, die sich als pflegebedürftig bzw. als angehörig bezeichnet, zählt zum entsprechenden Personenkreis, unabhängig von der Feststellung eines Pflegegrades. Angehörige meint meist Familienangehörige, darunter sind aber auch zugehörige Freund*innen, Bekannte und vergleichbar Nahestehende zu verstehen, die einen Menschen ganz oder teilweise pflegen oder betreuen, wenn dieser körperlich oder geistig und/ oder seelisch eingeschränkt ist, wenn ein pflegebedingter Unterstützungsbedarf oder gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bestehen.

Das Setting von pflegenden Angehörigen kann die eigene Häuslichkeit sein oder auch die stationäre Pflege, wenn pflegebedürftige Menschen regelmäßig im Pflegeheim besucht werden. Auch die Auseinandersetzung mit dem Sterben, also die Begleitung bis zum Abschied und die Trauerverarbeitung kann zur Pflegesituation zählen und einen wichtigen Einfluss auf deren Gesundheit haben.

Ein Grund für die Übernahme der Betreuung oder Pflege kann zum Beispiel eine besondere Bindung aufgrund einer emotionalen Beziehung zur erkrankten/pflegebedürftigen Person sein. Es existieren jedoch auch andere Beweggründe, wie zum Beispiel das Pflichtbewusstsein oder die Erfüllung einer sinnstiftenden Aufgabe.

Gemeinschaftliche Pflegeselbsthilfe ist ein wichtiges ergänzendes Element bei der Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf. Dabei ist gemeinschaftliche Selbsthilfe für pflegende Angehörige eine Möglichkeit, die Selbstwahrnehmung und Eigenverantwortung zu stärken, Strategien zur Bewältigung der Pflegesituation zu entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. So kann die Pflegeselbsthilfe dazu beitragen, die Gesundheit der Angehörigen zu fördern und den Verbleib des Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit zu unterstützen.

Mehr als 300 Selbsthilfekontaktstellen in Deutschland bieten vor Ort bedürfnisorientierte Unterstützung. Sie informieren, vermitteln Kontakte und unterstützen Selbsthilfegruppen themenübergreifend. Durch Kooperationen zwischen Fachdiensten der Pflege und der Pflegeselbsthilfe können Betroffene über die gemeinschaftliche Selbsthilfe informiert und für diese Form der niedrigschwelligen Hilfe sensibilisiert werden.

Text: Anja Schödwell, Projektleitung